Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Bewilligungsstellen für die Förderverfahren nach:
- Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
- Bayerische Breitbandrichtlinie (BbR)
Das Sachgebiet 151 Fördervollzug Heimat ist seit dem 01. August 2020 die zuständige Bewilligungsstelle für:
- die Glasfaser-/WLAN Förderung (GWLANR)
- die Kofinanzierung Bundesprogramm (KofBbR)
Bayernweit steht pro Landkreis ein Breitbandmanager zur Verfügung, der die Kommunen im gesamten Förderverfahren begleitet und sich zudem eng mit der Bewilligungsstelle bei der jeweiligen Bezirksregierung abstimmt.
Liste Breitbandmanager (193 KB)
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Netzbetreibern, welche für Kommunen/Gemeinden die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur umsetzen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste kontinuierlich aktualisiert wird, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und keine Informationen zur Qualität der angebotenen Leistungen enthält.
Unternehmen und Netzbetreiber, die Interesse an der Aufnahme in die Netzbetreiberliste haben, können sich über die Eingabemaske registrieren.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Dienstleistern, Unternehmen und Experten, welche Kommunen/Gemeinden bei der Verbesserung ihrer Breitbandinfrastruktur unterstützen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste permanent aktualisiert wird, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und keine Informationen zur Qualität der angebotenen Leistungen enthält.
Unternehmen und Dienstleister, die Interesse an der Aufnahme in die Dienstleisterliste haben, können sich über die Eingabemaske registrieren.