Die Kofinanzierung zum Bundesprogramm im Überblick

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die niedrigeren Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben. Die Bundesförderung soll auch für bayerische Gemeinden attraktiv sein.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Ausgaben der bayerischen Gemeinden zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau.

Voraussetzungen
Das Projekt muss nach der Bundesförderrichtlinie Breitbandausbau gefördert werden. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. des von ihm beauftragten Projektträgers muss erteilt sein.

Höhe der Förderung (ab 1. August 2023)
Die Förderkonditionen zur Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie können Sie dem Hinweisdokument Förderkonditionen entnehmen:

Förderantrag
Zuständig für die Prüfung und Bewilligung von Förderanträgen im Rahmen der KofGibitR ist das

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Sachgebiet BBZ 2 "Fördervollzug Heimat"
Alexandrastr. 4
80538 München
E-Mail: kofinanzierung.bundesprogramm@ldbv.bayern.de

Den Förderantrag finden Sie hier zum Download.
Förderanträge und entsprechende Anlagen sind vorzugsweise per E-Mail an die Bewilligungsstelle zu senden.